Neues Gebührenrecht – machen Rechtsschutzversicherungen noch Sinn?

Seit 1994 wurden die anwaltlichen Gebühren nicht angehoben. Eine Teilhabe an steigenden Lebenshaltungskosten fand nicht statt. Ab dem 1.7.2013 ändert sich das. U.a. werden auch diese Gebühren neben den Notar- und Gerichtsgebühren  angepasst. Dazu las ich diese Woche in der Zeitung, dass sich jeder sehr genau überlegen sollte, ob er noch eine Rechtschutzversicherung abschließt. Die Versicherungen würden auch hier die Gebühren anheben bzw. die Selbstbeteiligung erhöhen. Zudem bräuchte man Rechtsschutzversicherung nur im Bedarfsfall. Daher sollte sich jeder gut überlegen, ob er eine solche in Zukunft noch abschließt.

Was ist das für eine Logik? Rechtsstreitigkeiten lassen sich nicht voraussehen!

Bspw. im Arbeits- oder im Verkehrsrecht ist die Rechtsschutzversicherung von überragender Bedeutung: Allein die Sachverständigenkosten in Verkehrsstreitsachen sind hoch und belaufen sich bei Unfallrekonstruktionsgutachen schon mal schnell auf eine paar tausend Euro. Verliert man den Prozess, kommen dazu noch die Kosten der Gegenseite und die des Gerichts.

Im Arbeitsrecht gilt in erster Instanz der Paritätsgrundsatz. D.h. die Kosten in erster Instanz trägt jeder selbst, egal ob er gewinnt oder verliert. Die Streitwerte sind hoch und damit auch die Gebühren. Oft geht es hier darum, Abfindungen für den Verlust des Arbeitsplatzes nach einer Kündigung durchzusetzen und dazu muss man so stark wie der Arbeitgeber auftreten können.

Ein weiteres Beispiel ist das Mietrecht. Streitet man sich über eine Kündigung der Wohnung, so bemisst sich der Streitwert nach dem Wert der Jahresmiete und die Kosten des Rechtsstreit folgen dem. Das wird also oft richtig teuer.

Rechtschutzversicherung sind also keinesfalls überflüssige Versicherungen. Das merkt man spätestens dann, wenn man selbst betroffen ist. Typischerweise treffen Rechtsstreitigkeiten oft unvermittelt ein. Rechtschutzversicherungen setzen allerdings Wartezeiten voraus. D. h. sie greifen meist erst drei Monate nach Abschluss des Vertrages und können daher nicht erst für den aktuellen Schadensfall abgeschlossen werden. Sie müssen also schon vorher bestehen.

Die Geschichte zeigt: „Wer nicht kämpft hat schon verloren!“ – fällt deutlich leichter, wenn man einen Rechtschutzversicherer im Rücken hat! Euer KA!

 

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