Monatsarchive: Januar 2012

Nichts besonders Neues zum Arbeitszeugnis – auf das Gesamtbild kommt es an!

  Bekannt ist, dass nach § 109 Abs. 1 und 2 GewO  der Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis hat, das keine Formulierungen enthalten darf, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form … Weiterlesen

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