Tierhaltereigenschaft und Versicherung bei Reitbeteiligungen

Immer häufiger sprechen mich Pferdeleute auf die Risiken Ihrer Reitbeteiligung an und was sie im Schadensfall unternhemen können um sich vor Haftungen zu schützen. Die Gerichte gehen zunehmend dazu über  die Reitbeteiligung ebenfalls zum „Tierhalter zu machen”!

Hier gilt:  „Vorsorge ist besser als Nachsorge“

Denn Tierhalter ist, wer die tatsächliche Bestimmungsmacht über das Pferd hat, aus eigenem Interesse für die Kosten des Tieres aufkommt, den allgemeinen Wert und Nutzen des Tieres für sich in Anspruch nimmt und das Risiko seines Verlustes trägt (so entschied der Bundesgerichtshof, veröffentlicht in NJW-RR 19 88,655). Ein Tierhalter im Sinne des Gesetzes können auch mehre Personen sein, wie es das Oberlandesgericht Saarbrücken das OLG Köln entschied (vergleiche hierzu NJW 1988,1492; und NJW-RR 1999,1628).
Das geschieht eigentlich recht oft, wenn die Reitbeteiligung in einem entsprechenden Maße an den laufenden Kosten des Pferdes beteiligt wird. Im Einzelfall ist dies zu prüfen. Allerdings bewirkt bloßes “Mitreiten” des Pferdes, oder nur eine geringe Kostenübernahme, keine Tierhaltereigenschaft! Das ist zumindest der Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig Az. 7 U 59/06 so zu entnehmen. Trotzdem ist diese Entscheidung mit Vorsicht zu genießen, da der Bundesgerichtshof jetzt schon davon etwas abweichend entschieden hat. Eine so klare Entscheidung ist dort bisher nicht getroffen worden.

Besser ist es deshalb einen Reitbeteiligungsvertrag abzuschließen. Dort sind Rechte und Pflichten der Reitbeteiligung im einzelnen zu regeln. Dies betrifft zum einen die Kostentragung und zum anderen den vorsorglichen Ausschluss der Tierhalterhaftung. Solche Ausschlüsse können aber leider u.U. auch als rechtsunwirksam beurteilt werden. Es kommt also letzten Endes immer auf die Gesamtschau des Einzelfalls an und insbesondere in welchem Maß sich die Reitbeteiligung an den Unterhaltskosten des Pferdes beteiligt.

Mittlerweile bin ich geneigt, jeder echten Reitbeteiligung zu empfehlen eine eigene Haftpflichtversicherung für das Pferd abzuschließen. Dazu muss man sich aber im Detail beim Versicherer zu dessen Angeboten und Leistungen erkundigen. Auch da gibt es erhebliche Unterschiede!

 

Wenn Sie dazu rechtliche Hilfe bzw. Beratung brauchen, sprechen Sie mich an – ich stehe Ihnen mit Rat und Tat zur Seite!

Ihr KA

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