Ein TV-Team filmte in der Kanzlei von Fachanwalt Kilian Ackermann. Das ZDF hat ihn zum Experten in Sachen Kuckucksväter auserkoren. Die ZDF-Sendung „Hallo Deutschland“ widmet sich dem Thema und stieß auf Ackermann. Geschildert werden soll in dem Beitrag unter anderem der Fall eines Vaters, dessen Kind neun Monate nach der Hochzeit mit seiner Frau zur Welt kam.
Als die kleine Magdalena mit einem Brief vor der Filmhaustür von Til Schweiger sitzt, nimmt die Geschichte ihre Lauf: Schweiger ist Magdalenas leiblicher Vater. Das erfährt er aus besagtem Brief von der Ex. Die wiederum ist mit Tristan verheiratet. Und der wiederum wusste acht Jahre lang nicht, dass er gar nicht der leibliche Vater von Magdalena ist – sondern die Gattin ihm das Kind untergeschoben hat. Was in Schweigers Kinokomödie „Kokowääh“ nur an der Oberfläche angekratzt und in 90 Minuten natürlich hübsch glattgebügelt wird, sieht in der Realität viel härter aus. „Kuckucksväter-Fälle“, sagt Kilian Ackermann, Fachanwalt für Familienrecht, „sind meistens wirkliche Tragödien.“
Die ZDF-Sendung „Hallo Deutschland“ widmet sich dem Thema und stieß auf Ackermann. Der Opladener Anwalt ist bei Facebook aktiv, stieß dort beim Stöbern auf die Seite von einer Gruppe von Kuckucksvätern und kommentierte einige Beiträge. „Über diesen Weg kam das ZDF auf mich zu“ – und in seine Kanzlei in der Opladener Neustadt für die Dreharbeiten.
Geschildert werden soll in dem Beitrag unter anderem der Fall eines Vaters, dessen Kind neun Monate nach der Hochzeit mit seiner Frau zur Welt kam. Zwar habe der Mann gewusst, dass seine Frau nicht lange vor der Heirat auch eine Beziehung zu einem anderen Mann unterhalten habe, aber er hegte keine Zweifel an seiner Vaterschaft, weil er sich von Experten den Zeitpunkt der Zeugung hatte ausrechnen lassen. Der passte offenbar. Erst acht Jahre später erfuhr der Mann bei einer ärztlichen Untersuchung von seiner Zeugungsunfähigkeit. Er zog vor Gericht und erlebte eine Schlappe. „Das Gericht erkannte seine Klage nicht an. Er hätte bei der Eheschließung schon Zweifel an der Vaterschaft haben müssen, hieß es“, berichtet Ackermann.
Viele Kuckucksväter wüssten nicht genau, wie sie rechtlich mit diesen Situationen umgehen sollten, wie und wann ein Abstammungsnachweis erbracht werden muss, um die Vaterschaft anfechten zu können und was das Gesetz vorsieht. „Standardisieren lassen sich die Fälle nicht, bei jedem müssen die Umstände einzeln bewertet werden“, betont der Fachanwalt. „Den Vätern muss zum Beispiel auch klar sein, dass – wenn sie die Vaterschaft anfechten, sie auch nicht mehr der Vater des Kindes sind, dann keine Pflichten, aber auch keine Rechte mehr haben – etwa darauf, das Kind, das sie großgezogen haben, sehen zu dürfen.“
Unterhalt, Erbrechtsanspruch – die Dinge, die die Anfechtung einer Vaterschaft nach sich ziehen, sind vielfältig. Dazu zehre auch die Trennung selbst an den Nerven. „Das Kind zu verlieren, bedeutet sehr viel Leid – fürs Kind und für den Vater“, sagt Ackermann, selbst Familienvater. Er kennt noch ein Fallbeispiel aus Leverkusen. Da ging es um ein Paar weißer Hautfarbe und ein Kind mit einem dunkleren Teint. Erst nach 14 Jahren wurde die Vaterschaft angefochten. „Der Prozess hat über ein Jahr gedauert“, berichtet Ackermann.
Wie viele Fälle von Kuckucksvätern es etwa in Leverkusen oder NRW gibt, vermag der Anwalt nicht zu sagen, fügt aber dies an: Mit der Anfechtung der Vaterschaft geht meist eine Scheidung einher. Kilian Ackermann: „Statistisch gesehen wird jede dritte Ehe geschieden, tatsächlich ist es jede zweite.“ Davon erzählt der Schweiger-Film „Kokowääh“ nichts. Aber vielleicht das ZDF.(Quelle RP-online.de)