Bundesregierung plant Gesetzesänderung: Lange Ehedauer – Langer Ehegattenunterhalt?!

Die Bundesregierung will den nachehelichen Unterhalt  neu regeln. Der Dauer der Ehe soll dadurch ein besonderes Gewicht verliehen werden.  So sollen angeblich unter anderem Mütter mit Teilzeitjobs entlastet werden.

Die Bundesregierung will einem Zeitungsbericht zufolge das Unterhaltsrecht für Geschiedene so ändern, dass in Zukunft die Dauer einer Ehe stärker berücksichtigt wird. Geschiedene könnten dann damit rechnen, mehr und länger Unterhalt von ihrem Expartner zu bekommen, wenn sie lange verheiratet waren, berichtete die Welt am Sonntag unter Berufung auf einen Gesetzentwurf, über den der Bundestag Anfang Dezember entscheiden werde. „Wir wollen, dass Ehefrauen, die vor langer Zeit geheiratet haben, im Fall einer Scheidung nicht ins Bodenlose fallen“, wird die Rechtsexpertin der Unionsfraktion, Ute Granold, zitiert. Ab wann eine Ehe als langjährig einzustufen sei, gehe aus dem Entwurf jedoch nicht hervor (Quelle: Zeit-online.de).

Die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) bezeichnete das Vorhaben als Schritt in die richtige Richtung. Gleichzeitig forderte sie von der Bundesregierung weitere Änderungen. Das Unterhaltsrecht müsse klarstellen, dass man von geschiedenen Müttern, die ein Kind oder mehrere Kinder unter 15 Jahren versorgten, keine Vollzeitberufstätigkeit verlangen dürfe. „Nur so können wir alleinerziehende Eltern vor einer Überforderung schützen“, sagte Merk.

Nach der vor knapp fünf Jahren in Kraft getretenen Reform des Unterhaltsrechts sind Geschiedene weitgehend selbst für ihren Lebensunterhalt verantwortlich. An die Befristung des Unterhaltsanspruchs durch die Gerichte, die überwiegend Frauen trifft, die sich viele Jahre ausschließlich um Kinder und Haushalt gekümmert haben, soll so deutlich erschwert werden.

Eine Befristung oder Begrenzung eines Unterhaltsanspruchs könne unzulässig sein, wenn dies „mit Blick auf die insbesondere bei Ehen von langer Dauer gebotene nacheheliche Solidarität unbillig erscheine“, heißt es den Angaben zufolge in dem Gesetzentwurf.

Das wird das Unterhaltsrecht nicht gerade vereinfachen. Viele Einzelfallentscheidungen stehen an. Die Bundesregierung verschweigt auch, über diesen Umweg eigene Leistungen einsparen zu wollen. Man darf gespannt sein, ob dies nicht wieder zu einer neuen Art eines Altersphasenmodells führt. Was ist eigentlich eine lange Ehedauer – 10 oder 20 Jahre? Und welche Rolle spielen Kindeserziehungszeiten? Und wie wirkt sich das dann auf den Versorgungsausgleich aus? Verfassungsrechtliche Bedenken werden dann nicht lange auf sich warten lassen.  Ich halte Sie auf dem Laufenden! IHR KA

 

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