Was ist mit dem Arbeitszeugnis – Chef ?

Das Problem: Nach meiner Erfahrung ist der Ausgang eines Streits um den Inhalt des Arbeitszeugnisses nicht selten vorhersehbar. Häufig fehlt auf beiden Seiten das richtige Verständnis zum Inhalt eines erstellten Arbeitszeugnisses und so entsteht dann Streit darüber!

Was muss ich wissen: Für Arbeitgeber ist die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses mitunter eine lästige Pflicht. Das obwohl die meisten Arbeitgeber über entsprechende Unterstützungsprogramme zur Erstellung von Arbeitszeugnissen verfügen. Das Arbeitszeugnis ist aber für Arbeitgeber wichtige Informationsquelle für die Beurteilung von potentiellen Mitarbeitern. Für Arbeitnehmer ist ein gutes, wohlwollendes und qualifiziertes Zeugnis existenziell wichtig. Daher beurteilen viele Arbeitnehmer zu Recht die Inhalte des ausgestellten Zeugnisses in Bezug auf die gewählten Formulierungen sehr kritisch.

Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts müssen Arbeitszeugnisse in ihrer Aussage wahr und gleichzeitig wohlwollend und damit berufsfördernd sein. Gute Chancen bei Bewerbungen haben Arbeitnehmer praktisch nur mit sehr guten oder guten Beurteilungen in Arbeitszeugnissen. Offensichtlich ist jedenfalls: Ein schlechtes oder nur befriedigendes Arbeitszeugnis kann einen Arbeitnehmer schon weit zurückwerfen.

Bei Bewerbungen achten Arbeitgeber meist auf Formulierungen, die man auch als Standards bezeichnen könnte. Auch können in einem Zeugnis versteckt negative Aussagen enthalten sein. Sogar Auslassungen können im Zeugnis einen negativen Eindruck hinterlassen. Gut ist hingegen für ein Zeugnis, wenn der Arbeitgeber im Schlusssatz Worte des Bedauerns über das Ausscheiden des Arbeitnehmers findet und sich noch für die geleistete Arbeit bedankt. Einen Anspruch auf die sog. „Bedauerungs- und Bedankungsformel“ gibt es aber nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht. Allerdings muss sich eine widerspruchsloses Gesamtbeurteilung ergeben. Am Schlusssatz des Zeugnisses lässt sich häufig erkennen, ob man gütlich oder im Streit auseinander gegangen ist.

Es wird zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Zeugnis unterschieden. Das einfache Zeugnis enthält keine Angaben über Führung und Leistung. Es werden nur die Personalien, die ausgeübte Tätigkeit und die Dauer der Beschäftigung mitgeteilt. Meist wird ein qualifiziertes Zeugnis verlangt.

Mein Tipp: Will sich ein Arbeitnehmer, der noch im Arbeitsverhältnis steht, bewerben, so hat er einen Anspruch auf Ausstellung eines Zwischenzeugnisses, an welches inhaltlich die gleichen Anforderungen wie bei einem Endzeugnis zu stellen sind. Daher muss schon im Vorfeld auf bereits vorliegende Beurteilungen geachtet werden. Auf jeden Fall sollte man sich auch bei einem Wechsel des Vorgesetzten oder Wechsel zu einen neuen Abteilung eine Arbeitszeugnis über die bisherige Arbeitsleistung erstellen lassen.

Verlangen Sie das Arbeitszeugnis innerhalb einer bestimmten Frist, sonst werden Sie häufig nur vertröstet – 14 Tage sollten ausreichen, um ein Zeugnis erstellen zu können.

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