„Kein Autor hätte das dramatischer in ein Drehbuch fassen können“ berichtet die Rheinische Post am 19.07.2011, was einer jungen Mutter derzeit passiert. Im Kampf ums Sorgerecht für ihre vierjährige Tochter stößt sie auf ungeahnte bürokratische Widerstände.
Anfang des Jahres spricht die Radiomoderatorin mit ihrem Noch-Ehemann ab, dass er die gemeinsame Tochter vom Kindergarten abholt, mit ihr einen Ausflug macht und das Kind dann wieder nach Hause bringt. Das Paar ist getrennt, lebt wegen des Kindes aber Haustür an Haustür. „Er hat unsere Tochter nicht zurückgebracht“, sagt die 29-jährige. Stattdessen sei er samt Tochter abgehauen – ohne die Mutter zu informieren. Seitdem läuft in Spanien ein Haftbefehl gegen den Mann wegen Kindesentführung. Weil der 49-jährige die kleine Tochter einen Tag vor dem anberaumten Scheidungstermin mitnahm und das Paar so rechtlich noch als verheiratet gilt, könne der Haftbefehl nicht international ausgeweitet werden, erläutert die junge Mutter.
Die Mutter lässt alles auf Teneriffa stehen und liegen, spürt ihren Mann mit Hilfe eines Fernsehsenders in Leverkusen auf. Das Amtsgericht Köln, bei dem der Rückführungsantrag der Tochter nach Spanien im März anhängig war, entschied: Der Vater muss das Kind innerhalb einer Woche der Mutter übergeben. Dagegen legte der Vater Rechtsmittel ein.
Weil beide Eltern des kleinen Mädchens mittlerweile in Leverkusen wohnen, geht der Fall im Frühsommer ans hiesige Amtsgericht. „In der mündlichen Verhandlung ging es offenbar sehr emotional zu“, schildert RA Kilian Ackermann der Rheinischen Post, der den Fall nun übernommen hat. Das Gericht spricht von einem Machtkampf zwischen den Eltern, bei dem das Kind instrumentalisiert werde und bestellt einen Gutachter. Die Tochter lebt beim Vater, der mit seiner Familie im Hintergrund momentan für das Gericht offenbar die besseren Karten hat, als die Halbspanierin, die als Jugendliche mit der Mutter von Deutschland nach Spanien zog und derzeit eine Arbeit sucht, solange sie in Leverkusen wohnt.
Einmal in der Woche darf die Mutter die Tochter sehen – im Beisein einer Begleiterin vom Jugendamt, dessen maßregelndes Handeln und dessen Einschätzung der familiären Situation stellenweise nicht nachzuvollziehen ist. Von Drohungen gegen sie, berichtete die junge Frau. Auch im Kindergarten sei sie scharf von der Leitung angegangen worden, etwa mit dem Satz: „Sie dürfen gar nicht hier sein. Sie schaufeln sich gerade Ihr eigenes Grab.“
Anwalt Ackermann will nun bei Gericht Akten einsehen, um danach über weitere Schritte zu entscheiden. Vor allem will er klären, warum die einstweilige Anordnung des Kölner Gerichts, das Kind an die Mutter zurückzugeben, nicht durchgesetzt wurde.
Der Vater hat vor Gericht angegeben, er wolle der Mutter das Kind nicht entziehen, es müsse aber sichergestellt sein, dass sie nicht ohne seine Erlaubnis das Kind nach Spanien bringe. Die Mutter versteht die Welt nicht mehr: „Das sagt er, der unsere Tochter im Januar ohne meine Erlaubnis nach Deutschland gebracht hat.“
Beschämend ist die Tatsache, dass hier in Leverkusen so getan wird, als sei das Handeln des Vaters völlig in Ordung und die Interessen der Mutter werden unterlaufen. Es gibt keinen nachvollziehbaren Grund, warum die Mutter nur in Begleitung einer vom Jugendamt Leverkusen empfohlenen Mitarbeiterin der Umgang haben darf, die sich völlig gegen die Mutter stellt. Mittelerweile liegt sogar ein sehr umfassender Bericht dieser Mitarbeiterin dem Familiengericht vor. Dieser Bericht gibt anfänglich ein ganz typisches Bild einer sich um die eigene Tochter sorgenden Mutter wieder. Dann wird der Mutter eine Vereinbarung unterstellt, die sie nicht einhalte. Nur, eine solche Vereinbarung gibt es gar nicht. Also, was soll das?
Die Mitarbeiterin meint auch, dem Gericht von die oben genannten Geschehnissen zum Kindergarten vortragen zu müssen, die nicht im Zusammenhang mit dem Umgangstermin stehen. So wird fortlaufend versucht, die Mutter beim Familiengericht in Ungnade fallen zu lassen.
Die Mutter hat in ihrer Verzweiflung beim Oberbürgermeister vorgesprochen. Sie hat es gewagt, ihre Unzufriedenheit über die Art und Weise des Einschreitens des Jugendamtes kund zu tun und den Verdacht zu äußeren, die Mitarbeiter des Jugendamtes seien befangen. Die Folge: Sie erhielt einen maßregelden Brief des Oberbürgermiesters, in dem dieser sich auf die gerichtlichen Empfehlungen beruft und ihr Ansinnen nach wirklicher Hilfe ablehnt.
Bei mir ist jedenfalls bis heute nicht der Eindruck endstanden, dass bisher in Leverkusen im Sinne des Kindeswohls gehandelt wird.
Ich berichte gerne weiter!