Ich hatte ja schon im Blogbeitrag: Wem gehört das internationale Vielseitigkeitspferd “Keyflow” wirklich? Oder: “Undank ist der Welten Lohn” über das Eilverfahren – Einstweiliges Verfügungsverfahren – vor dem Amtsgericht Geldern berichtet. Bei Facebook erntete ich zwar auch ein wenig Häme durch die „Ecksympatisanten“, aber vor allem Zustimmung und Unterstützung für meinen Mandanten von vielen Reitsportlern und Reitsportfunktionären in Deutschland! Am Amtsgericht in Geldern unterlag die niederländische Firma „Exchange Investors“ gegen den international renommierten englischen Trainer Anthony Harris. (Das Foto zeigt Tony Harris bei der Unterzeichnung eines Fördervertrages für „Keyflow“ auf einem Turnier in Maastricht zu Gunsten des Tim Lips der Niederländischen Reitsportföderation KNHS/NOP. Lips sitzt dabei links neben Harris. Den Vertrag unterzeichnete Tony Harris als „Eigentümer“ für sich und für den damals weiteren Eigentümer Peter Eck/Exchange Investors.).
Die Firma „Exchange Investors N.V.“ ist quasi dem unter anderem auch als FEI – Reitturnierrichter tätigen Peter Eck aus Geldern zuzuordnen. Eck ist nach eigenen Angaben Vorsitzender des Aufsichtsrats von „Exchange Investors N.V.“ Eck hatte nach meinem Dafürhalten unzweifelhaft diesen Rechtstsreit vor dem AG Geldern gegen seinen ehemaligen Reitsportförderer und Freund Tony Harris initiiert. Auf Über diesen Weg sollte eine Retourkutsche gegen Harris gefahren werden. Harris hatte nämlich über eine niederländisches Gericht (Rechtsbank in Breda) versucht „Keyflow“ von Tim Lips herauszuverlangen, was aber im Eilverfahren in Breda misslang. Die Darlegung zum Eigentum an „Keyflow“ reichten dem Gericht nicht aus. Eck hatte schon während des niederländische Verfahrens mittels eines neuen Prozesses in Deutschland vor dem Amtsgericht Geldern versucht, Harris im Wege einer einstweiligen Verfügung zu untersagen, zu behaupten, Harris sei Eigentümer des internationalen Vielseitigkeitspferdes „Keyflow“. Damit hatte er aber in erster Instanz keinen Erfolg. Faktische ist Eck danach mit seiner niederländischen Firma „Exchange Investors N.V.“ vor das Landgericht Kleve in Berufung gezogen. Nun liegt dazu ein Beschluss des Landgerichts Kleve vor: Das Landgericht hat klargestellt, dass die Berufung in der Sache keinen Erfolg haben wird. Es verwies darauf, dass der Gläubiger auf die sofortige Erfüllung des geltend gemachten Unterlassungsanspruchs dringend angewiesen sein muss, was der Gegner in beiden Instanzen hätte darlegen müssen. Dies war ihm aber nicht gelungen. Die Gegner hatten eine Passage aus meinem Blog herangezogen darzustellen, dass die Eilbedürftigkeit und damit ein Verfügungsgrund zum Erlass der Verfügung vorliegen würde.
Und zwar hatte sich um folgende Passage gehandelt:
„ Meinen Mandanten würde jedenfalls zum Schutze des Pferdes ein Stein vom Herz fallen, wenn dessen rechtmäßiges Eigentum am Pferd “Keyflow” anerkannt würde und er das Pferd vor unverhältnismäßigen Turniereinsatz schützen könnte.“
Das Landgericht Kleve hat zu Recht deutlich gemacht, dass es sich, wie auch dieser Blogbeitrag zeigt, um eine Meinungsäußerung handelt. Diese Äußerungen rechtfertigt nicht die Annahme, Eck sei auf eine sofortige Erfüllung des geltend gemachten Unterlassungsanspruchs dringend angewiesen. Damit wird wohl Eck letzten Endes schlicht und einfach den Prozess gegen Harris vor dem Landgericht Kleve erneut verlieren.
Abschließend erscheint mir noch erwähnenswert, dass „Exchange Investors N.V.“ in dem Rechtsstreit vor dem Landgericht behauptete, ein vergleichbares Pferd wie „Keyflow“ sei im Wert nicht unter 100.000,- Euro zu bemessen. In den Niederlanden hatten die Gegner, behauptet, „Keyflow“ habe lediglich einen Schlachtwert mit etwa 1.000,- Euro. Mit einem „Schlachtpferd“ kann man sicherlich nicht auf der Olympiade 2016 in Brasilien auftreten und die Niederländische Reiterei repräsentieren. Bedenkt man, dass beide Prozesse nach meinem Dafürhalten faktisch von Eck geführt worden sind, dann zeigt das einerseits, dass Eck wohl sebst nicht weiß, was er mit einer eklatanten Differenz von 99.000,- EURO vortragen lässt. (Sollte das Risiko des Prozesses für Harris erhöht werden? Und sollte Harris so „einknicken“? Solche spekulativen Fragen liegen hier nahe.) Und andererseits macht es auf mich den Anschein, dass es ihm, ganz im Gegensatz zu Tony Harris, nicht um das Wohl des Pferdes unter dem Aspekt des sportlichen Einsatzes geht. Vielmehr soll „Keyflow“ nach Ecks Willen eingesetzt werden, wenn es irgend möglich erscheint. Aufgrund des Pferdealters muss man sich allerdings vor Augen führen, dass der Einsatz von „Keyflow“ mit über 20 Jahren in Zukunft überhaupt sehr infrage gestellt werden darf. Selbst das Gericht in Breda (Niederlande) hatte im Oktober 2015 den Einsatz im internationalen Spitzensport eines Pferdes im Alter von 20 Jahren “als fast nicht vorstellbar“ abgetan. Das mitleidige Lächen über die Zukunft des sportlichen Einsatzes von „Keyflow“ des Vorsitzenden Richters während der mündlichen Verhandlung vor der Rechtsbank (Gericht) in Breda, sehe heute noch vor mir! Diesseits wird aber davon ausgegangen, dass weder der nierderländische Kaderreiter Tim Lips, noch Eck Rücksicht auf das Alter des Pferdes nehmen wird, wenn die tatsächliche Möglichkeit besteht „Keyflow“ bei den Olympischen Spielen in Brasilien 2016 einzusetzen. Eck zeigt mithin, dass ihm als internationaler Richter für Vielseitigkeitsprüfungen kein echtes „Horsemanship“ zuzusprechen ist! Mit diesem Bewusstsein wird mein Mandant wohl leben müssen, was ihn sehr traurig stimmen wird.
Trotz allem, was mein Mandant in desem Rechtstsreit ertragen und auch leisten musste, hat sich auch hier wieder gezeigt: Wer nicht kämpft, hat schon verloren!