Teil 3 Arbeitszeugnis: Wie geht man an die Beurteilung eines Zeugnis heran und vor allem wie beurteilt ein potentieller Arbeitgeber das Arbeitszeugnis?

Zunächst ist zu differenzieren zwischen einer Bewerbung, die ein relativ junger Mensch mit wenig Berufserfahrung abgibt und einer Bewerbung, die ein berufserfahrener Mensch abgibt. Denn die Zeugnisauswahl belegt den Blick für´s Wesentliche.

Bei Berufsanfängern ist es notwendig, dass sie Abschlusszeugnisse und Zeugnisse von Praktikas, als auch schon vorhandene besondere Qualifikationszeugnisse vorlegen.

Dagegen ist es bei berufserfahrenen Menschen ratsam, dass diese „nur“ ihre Arbeitszeugnisse und Berufsqualifikationszeugnisse vorlegen. Gemeint sind damit jedenfalls nicht sämtliche Schulzeugnisse, sondern bspw. der Gesellen- und/oder Meisterbrief, die Berufsausbildungszeugnisse, als auch Hochschulabschlüsse. Zulassungsabschlüsse zu bestimmten Berufen sind ebenfalls im Einzelfall notwendig. Die Zeugnisauswahl sollte jedenfalls speziell auf die Bewerbung selbst und die Arbeitsstelle getroffen werden.

Den personalerfahrenen Arbeitgeber interessieren bei Bewerbungen besonders folgende Fragen:

Ist der Grund des gewollten Arbeitsplatzwechsels bzw. der Bewerbung selbst erkennbar und glaubhaft?

Antwort: Nicht immer ergibt sich der Grund des Wechsels unmittelbar aus dem Arbeitszeugnis. Mein Rat ist hier, dem neuen Arbeitgeber eine klare Antwort zu geben, ohne sich dabei in ein negatives Licht zu bringen.

Gibt es zeitliche Lücken zwischen Austrittstermin und Ausstellung des Zeugnisses?

Antwort: Darauf muss man besonders beim Erhalt des Arbeitszeugnisses achten. Soweit eine Abweichung vorliegt, muss der alte Arbeitgeber als Aussteller sofort aufgefordert werden, das Arbeitszeugnis zu korrigieren. Wenn man das versäumt hat, beginnen schon die ersten Erklärungsschwierigkeiten, wenn man überhaupt zum Vorstellungsgespräch geladen wird.

Sind aus den Zeugnissen Gründe für berufliche Veränderungen erkennbar?

Antwort: Oft geschehen berufliche Veränderung innerhalb eines Betriebes, die sich aus dem Zeugnis leicht erklären. Meiner Einschätzung nach ist es nicht schädlich, sich während eines Berufslebens neu auszurichten und neuer Aufgaben anzunehmen. Viele innovative Arbeitgeber teilen diese Auffassung. Dennoch ist man nicht vor unangenehmen Fragen eines potentiellen neuen Arbeitgebers geschützt. Offenheit kommt im Personalgesprächen gut an, denn der Personaler weiß immer, dass sich letzten Endes schon während der Probezeit verschwiegene Schwierigkeiten am Arbeitsplatz meist von selbst herausstellen. Dann ist es schon besser, von Anfang an mit relativ offenen Karten zu spielen. Wichtig ist also, dass man sich auf das Bewerbungsgespräch im Hinblick auf den Inhalt der Arbeitszeugnisse genau vorbereitet.

Ist bei Zwischenzeugnissen der Grund für die Ausstellung des Zwischenzeugnisses erkennbar?

Antwort: Häufig werden Arbeitszeugnisse auch bei einem Wechsel des Vorgesetzten ausgestellt. Dies sollte im Zwischenzeugnis dann so vermerkt sein. Die Erklärung liegt damit auf der Hand. Andererseits kann man sich auch nicht ohne ein entsprechendes Zwischenzeugnis auf eine neue Stelle bewerben.

Gute Leistungsbeurteilung in den Zeugnissen?

Antwort: Ob das Zeugnis eine gute Führung-und Leistungsbeurteilung beinhaltet, muss unbedingt im Vorfeld geklärt werden. Das ist der Grund, warum ich meinen Mandanten rate, sich frühzeitig  und vor allem immer beim Vorgesetztenwechsel ein Zwischenzeugnis austellen zu lassen. Dann kann man zunächst selbst einschätzen, wo man im Betrieb steht und kann ggf. rechtzeitig eine Korrektur einleiten.

Teil 4  zum Arbeitszeugnis wird sich mit der so genannten „Geheimsprache“ und den ergebenden „Schulnoten“ befassen.

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