Ehrenamtliches Engagement im Verein wird nicht immer belohnt

Vor kurzem vertrat ich eine junge Frau, die sich in einem Reiterverein ehrenamtlich engagierte. In dem Verein bestand ein besonderes Angebot für Kleinkinder, um sie mit größter Vorsicht an die Reiterei und die Pferde heranzuführen. Dieser Unterricht wurde von meiner Mandantin mit hoher Qualifikation durchgeführt. Bedauerlicherweise bleiben im Umgang mit Pferden Unfälle nicht aus: Das sonst so routinierte Pferd scheute aufgrund eines Windstoßes und die beiden kleinen Reiterinnen stürzten vom Pferd. Beide Kinder verletzen sich dabei erheblich. Eines war sogar so schwer verletzt, dass es sich sofort einer Operation unterziehen musste.

 

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung des Pferdebesitzers war später nicht bereit den Schaden zu regulieren oder gar ein angemessenes Schmerzensgeld an eines der Kinder zu zahlen. Die Sache ging vor Gericht. Dabei wurde nicht nur der Pferdebesitzer sondern auch das engagierte Vereinsmitglied, meine Mandantin, verklagt. Ihr wurde in der Klage unter anderen unterstellt, sie hätte quasi als „Profi“ den Unterricht für die Kinder durchgeführt. Daher treffe sie auch neben dem Pferdebesitzer die Haftung. Meine Mandantin war darüber entsetzt und konnte sich das nicht vorstellen. Hilfe tat not!

 

Ein ehrenamtlich tätiges Vereinsmitglied ist aber nicht auf wirtschaftliches Gewinnstreben aus. Zudem hatte sich durch das Erschrecken des Pferdes die typische Tiergefahr realisiert. Das Gericht folgte der Argumentation und wies die Klage gegen meine Mandantin ab. Ein Verschulden des engagierten Vereinsmitgliedes sah das Gericht nicht. Es hatte sich eben die typische Gefahr, die in einem Tier innewohnt, durch das Erschrecken des Pferdes, verwirklicht. Einen Einfluss konnte meine Mandantin,  als so genannte „Longenführerin“, darauf nicht nehmen. Sie hatte den Unfall nicht verschuldet.

 

Die Klage hatte damit nur gegen den Pferdebesitzer Erfolg. Der verklagte  Pferdebesitzer kann sich nun wiederum an  seinen Haftpflichtversicherer wenden.

 

Hier hat sich wieder mal gezeigt: Wer nicht kämpft hat schon verloren!

Mein Tipp: Sprechen Sie den Vorstand eines Vereins zum Thema der ehrenamtlichen Arbeit an: Machen Sie deutlich, dass Sie mit der Erteilung von Unterricht kein Geld verdienen, sondern nur eine Aufwandsentschädigung wollen. Fragen Sie nach dem Haftpflichtversicherer des Vereins und lassen Sie sich (schriftlich) bestätigen über diesen auch für die Unterrichtserteilung versichert zu sein.

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