Immer mehr Arbeitnehmer/innen leiden und erkranken wegen der hohen Erwartungen, die die Arbeitgeber in sie setzen. Häufig ist dies ein schleichender Prozess, der sich meist über viele Jahre hinzieht. Hart trifft es besonders diejenigen, die sich gerade in der Arbeit selbst wiederfinden und daher entsprechend engagiert arbeiten – man denke nur an das prominente Beispiel des Fußballtrainers Ralf Rangnick! Diese Gesundheitsschäden, die allgemein meist auf ein erlittenes Burn-Out oder Erschöpfungssyndrom zurückgehen, werden zukünftig die Arbeitsgerichte mehr und mehr beschäftigen. Anfang der 2000er Jahre, waren es noch die Mobbingfälle. Echte befriedigende Antworten konnten die Arbeitsgerichte wegen fehlender bzw. nicht ausreichender gesetzlichen Regelung m. E. nach nicht geben. Die Welle dieser Klagen hat erheblich nachgelassen. Allerdings wirft die laufende Veränderung der Arbeitswelt immer mehr Frage zum Arbeitnehmer-Datenschutz, die Flexibilisierung von Arbeitszeiten oder das zunehmende Verwischen der Grenze zwischen Arbeit und Freizeit auf. Man denke nur an die ständige Präsenz mancher Arbeitnehmer in Betrieben und oder auch im sogenannten Homeoffice und dann an die Entscheidungen zu den Überstunden diesen Jahres! Die zunehmende Zahl zurückkehrender Frauen nach der Elternzeit an ihre alte Arbeitsstelle – back on job – bereitet in so manchen Betrieben Schwierigkeiten. Die Berufsanforderungen werden manchmal beim Wiedereinstieg so erhöht, dass die Aufgabenfülle kaum bewältigt werden kann und eine Erkrankung quasi vorprogammiert ist.
Immer wieder muss ich auf ein sehr geringes bzw. lückenhaftes Insrumentarium an gesetzlichen Regelungen hinweisen, wenn ich Mandanten zu Ansprüchen wegen eines erlittenen Burn-Outs-Syndroms berate. Der Gesetzgeber ist gefordert, Antworten auf die veränderte Arbeitswelt zu geben. Er muss die notwendigen Schritte einleiten, damit die Arbeitsgerichte auch diesbezüglich die Möglichkeit haben, die heutige Arbeitswelt beurteilen zu können.